Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Löwen-Markt 1
70499 Stuttgart
Geänderte Öffnungszeiten:
Die Dienststellen des Amtes für öffentliche Ordnung, insbesondere die Bürgerbüros in der Innenstadt und in den Stadtbezirken, die Ausländerbehörde sowie die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle, sind am Mittwoch, 28. Mai 2025 wegen einer Gemeinschaftsveranstaltung nicht für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet. Es wird empfohlen, Online-Angebote zu nutzen.
In dringenden Notfällen sind einzelne Dienststellen vormittags telefonisch über die Rufnummer 0711 / 216 - 0 (Service Center Stuttgart) erreichbar.
Öffnungszeiten
Montag | 08:15 – 12:30 |
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Dienstag | 08:15 – 12:30 und 14:00 – 16:00 |
Mittwoch | 08:15 – 12:30 |
Donnerstag | 09:00 – 12:30 und 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:15 – 12:30 |
Aktuelle Wartezeiten (Öffnet in einem neuen Tab) und vorzeitige Beendigung der Ausgabe von Wartemarken:
Momentan muss bei den Bürgerbüros mit Wartezeiten von bis zu 2 Stunden gerechnet werden. Bei sehr starkem Besucheraufkommen und damit verbundenen längeren Warte- und Bearbeitungszeiten, muss regelmäßig schon vor Ablauf der Sprechzeit die Ausgabe der Wartemarken gesperrt werden.
Derzeit werden vorrangig Pass- und Meldeangelegenheiten bearbeitet. Wenn Sie im Zusammenhang mit einer Wohnsitzan- oder ummeldung, oder zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses beim Bürgerbüro vorsprechen, können Sie dort auch Ihre Zulassungsangelegenheiten erledigen. Für alleinige Zulassungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle..
Einige unserer Leistungen können Sie auch online, ohne persönliche Vorsprache, erledigen. Bitte informieren Sie sich dafür direkt bei den jeweiligen Dienstleistungen.
Anfahrt
Anschrift
Löwen-Markt 1
70499 Stuttgart
Organigramm
Übersicht Dienstleistungen
- eID-Karte für Bürger der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums beantragen
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Einfache Melderegisterauskunft beantragen
- Einfaches Führungszeugnis beantragen
- Einverständnis für alleinreisende Minderjährige
- Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
- Erweitertes Führungszeugnis beantragen
- Europäisches Führungszeugnis beantragen
- Führerschein beantragen - ab 17 Jahre
- Führerschein ersetzen - wegen Verlust und Diebstahl
- Führerschein neu ausstellen wegen Namensänderung oder akademischem Titel
- Gewerbezentralregister - Auszug beantragen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Kraftfahrzeug - Verkauf melden
- Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)
- Kraftfahrzeug ummelden bei Halterwechsel
- Kraftfahrzeug ummelden bei Umzug oder Betriebsverlegung
- Kraftfahrzeug: Adressänderung melden (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)
- Kraftfahrzeug: Namensänderung melden (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)
- Lebensbescheinigung beantragen
- Meldebescheinigung beantragen
- Personalausweis - Adressänderung
- Personalausweis abholen
- Personalausweis als elektronischer Identitätsnachweis - Änderung der PIN beantragen (auch bei mehrfacher Falscheingabe oder Verlust)
- Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige beantragen
- Personalausweis Ausstellung wegen Diebstahl beantragen
- Personalausweis Ausstellung wegen Namensänderung beantragen (Heirat oder Scheidung)
- Personalausweis Ausstellung wegen Verlust oder Diebstahl beantragen
- Personalausweis beantragen - erstmalig oder nach Ablauf
- Reisepass abholen
- Reisepass beantragen - erstmalig oder nach Ablauf
- Reisepass beantragen - express
- Reisepass beantragen - für Minderjährige
- Reisepass beantragen - vorläufig
- Reisepass beantragen wegen Namensänderung bei Heirat oder Scheidung
- Reisepass beantragen wegen Verlust
- Straußwirtschaft (Besenwirtschaft) anmelden
- Umweltplakette beantragen
- Verpflichtungserklärung für Besuchervisum beantragen
- Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz geltend machen - Übermittlungssperre Melderegister
- Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
- Wohnsitz anmelden - als Hauptwohnsitz
- Wohnsitz anmelden - als Nebenwohnsitz
- Wohnsitz anmelden durch den Wohnungsgeber (Bescheinigung vom Wohnungsgeber)